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Täter wurde ermittelt!
In der letzten Woche wurden die Feuerwehren aus Nastätten und Heidenrod zu einem vermeintlichen Verkehrsunfall auf der B260 alarmiert. Es stellte sich als böswilliger Alarm raus. Der Täter konnte, wie die Rhein-Zeitung heute berichtet, schnell gefasst werden.
Falschmeldung 70 Einsatzkräfte rücken aus
Nastätten. Weil ihm langweilig war, hat ein Mann aus der Verbandsgemeinde Nastätten einen schweren Unfall erfunden und die Rettungskräfte alarmiert. Wie die Polizei jetzt mitteilt, gingen gleich zwei Notrufe am späten Mittwochabend gegen 23.30 Uhr ein – der eine bei der Rettungsleitstelle in Montabaur, der andere bei der Polizei in St.Goarshausen. Der Anrufer beschrieb, dass sich ein Verkehrsunfall auf der B 260 zwischen Holzhausen und Heidenrod-Kemel ereignet habe. Mindestens zwei bis drei Menschen seien schwer verletzt, zwei Fahrzeuge würden lichterloh brennen. Die Polizei reagierte umgehend. Da die Unfallstelle nicht genau bezeichnet war, konnte sie sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz liegen. Rund 70 Kräfte der Feuerwehren sowie der Rettungsdienste beiderseits der Landesgrenzen rückten aus. Doch trotz dieses Großaufgebotes konnte die Unfallstelle nicht ausgemacht werden. Laut Angaben der Polizei handelte es sich um eine Falschmeldung. Ein Tatverdächtiger konnte bereits unmittelbar im Anschluss ermittelt und angetroffen werden. Entsprechende Beweise wurden sichergestellt, und während der Befragung äußerte der Mann, der der Polizei kein Unbekannter ist, auch den unglaublichen Grund für den Anruf. Für diesen Zeitvertreib erhält er nun neben einem Strafverfahren auch eine erhebliche Kostenforderung für den missbräuchlich ausgelösten Großeinsatz.
Rh.-Lahn-Ztg. Bad Ems vom Montag, 21. Mai 2012
Notrufmissbrauch ist strafbar !!!
Nastätten; Langeweile, Sensationsgier, Auslösung von Schreck und Panik durch
Eintreffen der Rettungskräfte oder auch ;jugendliche Unreife der Täter sind die
Hauptursachen für böswillige Alarmierungen der Polizei, des Rettungsdienstes oder der
Feuerwehr. ;Im schlimmsten Fall führt es dazu, dass Rettungskräfte durch einen
vorgetäuschten Notruf gebunden sind. Wirkliche Hilfe kann dann nicht geleistet werden.
Daher wird der Missbrauch strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Geldstrafe oder bis zu
einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann der Missbrauch von Notrufen dem Täter
sehr teuer zu Stehen kommen. Zivilrechtlich haftet er für die Kosten des Einsatzes und die
Folgeschäden. Wenn also jemand zu Schaden kam, weil rechtzeitige Hilfe nicht da war.
Diese Konsequenzen hinterlassen fast immer eine größere Wirkung als die eigentliche
Strafe.
Jeder, der das 7.Lebensjahr vollendet hat, ist grundsätzlich für den von ihm
verursachten Schaden selbst verantwortlich (BGB §§ 823 ff.). Die strafrechtliche
Verantwortlichkeit beginnt gemäß § 19 StGB jedoch erst mit Vollendung des 14.
Lebensjahrs.
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