Aktuelles


Ausflug 2013 Drucken E-Mail

Jahresausflug 2013 der Feuerwehr Nastätten

 

Am Freitag, dem 26.04.2013 starteten wir gegen 09:00 Uhr zu unserem Wochenendausflug

in die Fränkische Schweiz. Auf halber Strecke machten wir in Würzburg einen Zwischenstopp

zum Mittagessen und zu einem Stadtbummel.

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Syna GmbH Drucken E-Mail

Syna unterstützt Jugendfeuerwehr Nastätten

 

Spende über 500€ von der Syna GmbH für die Jugendfeuerwehr:

 

Seit  2005 unterhält  die Freiwillige Feuerwehr Nastätten eine Jugendfeuerwehr .

20 Jugendliche im Alter  von  10 – 16 Jahren  werden  von 10  Feuerwehrleuten betreut.  Neben  Sport  und  Spiel  nimmt  die  feuerwehrtechnische  Ausbildung  einen  großen  Teil  der  Jugendarbeit  in  Anspruch.

Hierzu ist eine umfangreiche Bekleidungsausstattung  erforderlich,  die durch den  Förderverein  der  Feuerwehr  angeschafft  wurde.  Lediglich festes  Schuhmaterial ,  das den Unfallvorschriften  entspricht,  fehlte noch. 

 Durch die Spende  der Süwag-Netztochter Syna GmbH, dem Netzbetreiber in der Region, in Höhe von 500 Euro, konnten  nun  20 Paar Unfallverhütungsschuhe angeschafft  werden.

Das  Lichtbild  zeigt  Johannes Schardt, Kommunalbetreuer der Syna GmbH, Lutz Heidecker , Vorsitzender des Fördervereines, die Wehrführung der Feuerwehr Nastätten und einen Teil  der Jugendlichen und 

Jugendbetreuer bei der offiziellen Spendenübergabe.

 

 

 

 

 

 
Notrufmissbrauch Drucken E-Mail

Täter wurde ermittelt!

 

In der letzten Woche wurden die Feuerwehren aus Nastätten und Heidenrod zu einem vermeintlichen Verkehrsunfall auf der B260 alarmiert. Es stellte sich als böswilliger Alarm raus. Der Täter konnte, wie die Rhein-Zeitung heute berichtet, schnell gefasst werden.

Falschmeldung 70 Einsatzkräfte rücken aus

Nastätten.  Weil ihm langweilig war, hat ein Mann aus der Verbandsgemeinde Nastätten einen schweren Unfall erfunden und die Rettungskräfte alarmiert. Wie die Polizei jetzt mitteilt, gingen gleich zwei Notrufe am späten Mittwochabend gegen 23.30 Uhr ein – der eine bei der Rettungsleitstelle in Montabaur, der andere bei der Polizei in St.Goarshausen. Der Anrufer beschrieb, dass sich ein Verkehrsunfall auf der B 260 zwischen Holzhausen und Heidenrod-Kemel ereignet habe. Mindestens zwei bis drei Menschen seien schwer verletzt, zwei Fahrzeuge würden lichterloh brennen. Die Polizei reagierte umgehend. Da die Unfallstelle nicht genau bezeichnet war, konnte sie sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz liegen. Rund 70 Kräfte der Feuerwehren sowie der Rettungsdienste beiderseits der Landesgrenzen rückten aus. Doch trotz dieses Großaufgebotes konnte die Unfallstelle nicht ausgemacht werden. Laut Angaben der Polizei handelte es sich um eine Falschmeldung. Ein Tatverdächtiger konnte bereits unmittelbar im Anschluss ermittelt und angetroffen werden. Entsprechende Beweise wurden sichergestellt, und während der Befragung äußerte der Mann, der der Polizei kein Unbekannter ist, auch den unglaublichen Grund für den Anruf. Für diesen Zeitvertreib erhält er nun neben einem Strafverfahren auch eine erhebliche Kostenforderung für den missbräuchlich ausgelösten Großeinsatz.

 Rh.-Lahn-Ztg. Bad Ems vom Montag, 21. Mai 2012

 

 

 

Notrufmissbrauch ist strafbar !!!

 

Nastätten; Langeweile, Sensationsgier, Auslösung von Schreck und Panik durch

Eintreffen der Rettungskräfte oder auch ;jugendliche Unreife der Täter sind die

Hauptursachen für böswillige Alarmierungen der Polizei, des Rettungsdienstes oder der

Feuerwehr. ;Im schlimmsten Fall führt es dazu, dass Rettungskräfte durch einen

vorgetäuschten Notruf gebunden sind. Wirkliche Hilfe kann dann nicht geleistet werden.

Daher wird der Missbrauch strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Geldstrafe oder bis zu

einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann der Missbrauch von Notrufen dem Täter

sehr teuer zu Stehen kommen. Zivilrechtlich haftet er für die Kosten des Einsatzes und die

Folgeschäden. Wenn also jemand zu Schaden kam, weil rechtzeitige Hilfe nicht da war.

Diese Konsequenzen hinterlassen fast immer eine größere Wirkung als die eigentliche

Strafe.

Jeder, der das 7.Lebensjahr vollendet hat, ist grundsätzlich für den von ihm

verursachten Schaden selbst verantwortlich (BGB §§ 823 ff.). Die strafrechtliche

Verantwortlichkeit beginnt gemäß § 19 StGB jedoch erst mit Vollendung des 14.

Lebensjahrs.

 

 
LF-KatS Übergeben Drucken E-Mail

Löschfahrzeug für Nastätter Wehr

Übergabe LF KatS soll den Katastrophenschutz im gesamten Kreisgebiet verbessern.

M Nastätten/Rhein-Lahn. Zur Verbesserung des Katastrophenschutzes im gesamten Kreisgebiet erhielt die Freiwillige Feuerwehr Nastätten ein neues Feuerlöschfahrzeug. Das LF KatS soll aber auch in das normale Einsatzgeschehen der Wehr einbezogen werden und mit dem in Holzhausen stationierten Schlauchwagen SW 2000 im Katastrophenfall zusammenarbeiten.

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Ausflug Drucken E-Mail

Alljährlicher Ausflug war wieder ein Erfolg

Am 27.04.2012 war es wieder soweit: Unser jährlicher Wochenendausflug startete pünktlich um 09:00 Uhr.

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